Bankgebühren müssen zurückerstattet werden
Nicht jeder Bankservice kostet Geld. Kreditinstitute dürfen für nicht ausgeführte Daueraufträge, Überweisungen, Schecks und Lastschriften keine Gebühren berechnen (AZ XI ZR 5/97, AZ XI ZR 296/96). Auch Barauszahlungen kosten nichts. Erst wenn der Kunde mindestens fünf Freiposten pro Monat erhält, sind Gebühren zulässig. Die Institute müssen alle Gebühren erstatten, die sie Kunden nach dem 1. April 1977 belastet haben (AZ XI ZR 217/95). Auch Freistellungsaufträge müssen gratis verwaltet und geändert werden. Wer bisher dafür gezahlt hat, kann die Gebühren zurückverlangen (AZ XI ZR 269/96, AZ XI ZR 279/96). Stirbt ein Kunde, meldet die Bank den Erbfall dem Fiskus - kostenlos.
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