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Bank muss Kunden nicht vor sich selbst schützen

Wie weit geht die Aufklärungspflicht der Banken? Diese Frage hatte der Bundesgerichtshof zu klären. Der Fall: Ein Mann versuchte, mit Börsentermingeschäften sein Geld zu vermehren. Die Transaktionen wickelte er über zwei Girokonten bei der Sparkasse ab, die ihm die Geschäfte vermittelte. Bevor er in die Verlustzone geriet, hatte er eine Broschüre erhalten, die ihn vor Verlustrisiken bei Börsentermingeschäften warnte, und den Empfang bestätigt. Als der Kunde mit über 80000 Mark im Minus war, kündigte die Sparkasse den Kredit und forderte ihn auf, die Konten auszugleichen. Er konterte mit einer Schadensersatzklage: Die Bank habe ihn nicht genügend informiert und sei an den Verlusten schuld. Der Bundesgerichtshof folgte ihm nicht: Der Kunde habe mehrfach versichert, er brauche keine Beratung. Die Bank sei nicht verpflichtet, ihn vor sich selbst zu schützen. BGH, Az. XI ZR 286/97.
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