Bank muß alles erklären
Banken und Sparkassen müssen ihre Kunden umfassend aufklären, wenn sie ihnen Geldanlagen empfehlen. Sie sind zur sachlich richtigen, klaren und vollständigen Information auch dann verpflichtet, wenn sie dazu nicht ausdrücklich aufgefordert werden. Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 8 U 272/97.
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