Autoabschleppen ohne Erfolg
Die Leerfahrt eines Abschleppfahrzeugs (hier 180 Mark) sollte ein Autofahrer bezahlen - obwohl er sein Auto rechtzeitig entfernt hatte. Argument der Polizei: Der Auftrag habe sich nicht mehr stornieren lassen. Der Autofahrer bekam Recht: Die Polizei habe nicht nachweisen können, dass der Abschleppwagen schon unterwegs gewesen war. VG Ansbach, Az. An 5 K 98/00562.
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