Auto zu langsam - Geld zurück
Ein Käufer war mit seinem Neuwagen unzufrieden: Statt wie angegeben 172 km/h, lief der Wagen nur Tempo 161. Nach 5000 Kilometern beschwerte er sich. Schließlich wollte er den Kaufpreis von 26.344 Mark zurück. Er war bereit für die Nutzung (inzwischen 18602 Kilometer) 3290 Mark abzuziehen. Die Richter gaben ihm Recht: Schon fünf Prozent Abweichung bei der Höchstgeschwindigkeit reichen aus, die Gebrauchstauglichkeit des Autos erheblich herabzusetzen - es sei also fehlerhaft. OLG Rostock, Az. 6 U 316/96.
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