Ausfallhonorar für Arzt
Patienten, die einen fest vereinbarten Arzttermin nicht absagen, sondern einfach ausfallen lassen, müssen ihrem Arzt ein Ausfallhonorar zahlen, urteilte das Landgericht Hannover (AZ 19 S 34/97). Die Richter genehmigten einem Zahnarzt 700 Mark, weil dieser vergeblich auf seinen Patienten gewartet hatte.
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