Arglistiger Gebrauchtwarenhändler
Steht ein Gebrauchtwagen länger als drei Jahre bei einem Händler, müssen potenzielle Käufer auf die lange Standzeit hingewiesen werden. Andrenfalls handelt der Verkäufer laut Urteil des Amtsgerichts in Rottweil arglistig (AZ 2 C 104/98). Folge: Der Händler haftet für Schäden, die nach dem Kauf am Auto auftreten. Auch dann, wenn im Kaufvertrag Gegenteiliges vereinbart wurde.
Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit!