Arbeitszimmer: Beim Nachbarn einquartieren
Ob Außendienstler oder Telearbeiter - neben dem Schreibtisch in der Firma haben viele Angestellte auch zu Hause ein Büro. Das Finanzamt akzeptiert die Kosten dafür aber nur, wenn der Steuerzahler mindestens die Hälfte seiner Arbeitszeit dort verbringt. Selbst dann beträgt der steuersparende Abzug gerade 2400 Mark im Jahr. Wer sein Arbeitszimmer außerhalb der eigenen Wohnung anmietet, etwa bei den Nachbarn unterm Dach, darf dagegen sämtliche Ausgaben absetzen. Das meinen übereinstimmend die Finanzgerichte in Hessen (AZ 7 K 5068/98) und Baden-Württemberg (AZ 5 K 298/97).
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