Arbeitszimmer
Ein beruflich genutzter Archivraum in der Wohnung wird steuerlich wie ein Arbeitszimmer behandelt - die Kosten sind nur bis 2.400 DM absetzbar. So entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz Ende Juni 2001 und wies einen Professor ab, der Aufwendungen von 3.369 DM steuerlich geltend machen wollte. Ein Archivraum sei ein Arbeitsraum, weil hier eben nicht Waren zum Verkauf gelagert würden. Az.: 1 K 1927/00.
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