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Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer können nicht verlangen, dass ihr Arbeitgeber das Zeugnis in einer DIN-A4-Versandtasche verschickt, entschied das Bundesarbeitsgericht. Ein Ex-Angestellter hatte geklagt, weil er das für den Briefversand gefaltete Arbeitszeugnis durch Knicke abgewertet sah (9 AZR 893/98).
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