Arbeitgeber muss Brille zahlen
Wer rund sieben Stunden am Tag arbeitet und davon etwa 30 bis 45 Minuten vor dem Bildschirm verbringt, kann von seinem Arbeitgeber verlangen, die Kosten für eine Brille zu übernehmen, falls sie für den Job notwendig ist. Im zitierten Fall ließ sich ein Arbeitgeber eine Fernsichtbrille mit eingearbeiteter Nahoptik anfertigen (Arbeitsgericht Neumünster, Aktenzeichen 4 Ca 1034 B/99).
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