Antiblitz-Folie ist Urkundenfälschung
Ein Autofahrer beklebte sein Nummernschild mit reflektierender Folie, die eine Identifizierung des Kennzeichens auf Radarfotos erschwert. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wertete das als Urkundenfälschung und verurteilte den Fahrer zu 4000 Mark Geldstrafe. OLG Düsseldorf, Az. 2 Ss 267/96.
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