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Aktien: Pflichten des Anlageberaters

Aktien, die nicht an der Börse notiert werden, sind schwer verkäuflich - weil sie dann auch nicht an der Börse gehandelt werden können. Ein Anlageberater, der solche Aktien vermittelt, muss auf diese Konsequenz hinweisen. Sonst haftet er für den Schaden, der sich für einen unerfahrenen Kunden aus der Unverkäuflichkeit der Aktien ergibt. LG Hamburg, Az. 327O143/97.
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