Ärzte müssen nicht aufklären
Ärzte brauchen ihre Patienten lediglich über die Höhe der Behandlungskosten aufzuklären. Ob die Krankenkasse die Kosten zahlt, muss der Versicherte selbst herausfinden, so ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (AZ 8 U 181/98).
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