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Abfindung für Unterhalt

Er sei ohne Einkommen und könne deshalb seiner Ex-Frau keinen Unterhalt zahlen. So argumentierte ein 56 jähriger, der seinen Job verloren hatte und dem erst vier Jahre später Rente zustand. Irrtum! Denn er hatte von seinem Arbeitgeber 80.000 Mark Abfindung kassiert - und die wird bei der Berechnung berücksichtigt. OLG Hamm, Az 12 UF 182/97.
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