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Wie Sie bei der Kirchensteuer sparen können

Kinderfreibetrag: Lassen Sie sich den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen, auch wenn Sie Kindergeld bekommen. Der Kinderfreibetrag senkt die Kirchensteuer.

  • Sonderausgaben: Kirchensteuer und Kirchgeld gelten als Sonderausgabe und sind als solche über die Steuererklärung in voller Höhe absetzbar.

  • Kappung: Gutverdienende Kirchenmitglieder können meist Kappungsgrenzen nutzen. Den entsprechenden Antrag schicken Sie mit einer Kopie des letzten Steuerbescheids an den Kirchenkreis (ev.) oder das Bistum (kath.).

  • Erlaß: Bei außergewöhnlichen Einkünften wie Abfindungen erläßt Ihnen die Kirche unter Umständen einen Teil der Kirchensteuer. Dazu ist ebenfalls ein Antrag notwendig.
Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit!