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Statt Ihre Lohnsteuer nach der ungünstigen Steuerklasse VI selber zu tragen, vereinbaren Sie mit ihm die Pauschalbesteuerung. Dann muß Ihr Arbeitgeber 20 Prozent plus Soli und Kirchensteuer ans Finanzamt abführen. Im Gegenzug verzichten Sie auf 25 oder 50 Euro Lohn. Unterm Strick bekommen Sie so netto trotzdem deutlich mehr ausbezahlt. Möglich ist die Pauschalbesteuerung jedoch nur wenn Sie nicht mehr als 11 Euro pro Stunde verdienen. Fazit: ein Kompromiß, der sich für beide Seiten rechnet. Nebenjobber haben mehr netto in der Tasche. Arbeitgeber müssen nicht auf ihre Aushilfskräfte verzichten.