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Wer das erlebt, kann seinen Reiseveranstalter nachträglich zur Kasse bitten. Grundsätzlich gilt dabei: Je gravierender der Mangel, desto höher der Anspruch auf Minderung des Reisepreises.
Als Bibel für geneppte Pauschalurlauber hat sich in der Vergangenheit die Frankfurter Tabelle etabliert. Das Landgericht Frankfurt hat darin detailliert festgehalten, bei welchen Beanstandungen wieviel Geld zurückgefordert werden kann. Voraussetzung ist allerdings, daß während des Urlaub zunächst dem Vertreter des Reiseveranstalters die Chance eingeräumt wurde, die Mängel an Ort und Stelle zu beheben.