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Kostenlose Beratung über staatliche Förderung

Mitarbeiter von Behörden müssen die Bürger auch ungefragt auf staatliche Förderungsmöglichkeiten hinweisen.

Sie müssen als Helfer des Staatsbürgers erkennbar sozial schwache oder rechtsunkundige Bürger vor Vermögensschäden bewahren. Das Landgericht Itzehoe hat eine Gemeinde zum Schadenersatz verurteilt, weil ein Beamter bei einer Wohnungsbegehung eine Pflegemutter nicht auf Zuschüsse zur Kinderzimmereinrichtung hingewiesen hatte. (Az: 6O523/97)

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