WebSite – WebShop – Hosting
- Webseiten & Programmierung
- Aufbau von Onlineshops
- Professionelles Webhosting

Wer Umsatzsteuer zahlt, kann seinen Kunden bei Waren und Dienstleistungen Mehrwertsteuer draufschlagen. Andererseits können Sie die Ihnen von Lieferanten in Rechnung gestellte Mehrwertsteuer bei der Steuererklärung als Vorsteuer abziehen, so daß nur der Differenzbetrag ans Finanzamt abgeführt wird.
Zudem können Sie einen Steuerabzug in Anspruch nehmen, der je nach Umsatz bis zu 80% ausmachen kann. Nehmen wir an, Sie betreiben einen Einmann-Betrieb als Schriftsteller und würden für Ihre Tätigkeit von einem Verlag 10.000 € Honorar bekommen. Sofern Sie Umsatzsteuer zahlen, muß Ihnen der Verlag auf die 10.000 € die Mehrwertsteuer zusätzlich vergüten. Diese 7% (700 €) zieht er seinerseits bei der Vorsteuer ab. Schaffen Sie sich für Ausstattung des Arbeitszimmers einen Schreibtisch, Regale, Personal Computer, Schreibmaschine, Kopierer, Schreibmaterial etc. an, können Sie die darin enthaltenen Mehrwertsteuer als Vorsteuer wieder abziehen, was bei einem runden Mehrwertsteuer Betrag von z.B. 350 € ihre zu zahlende Mehrwertsteuer auf nur noch 55,5 € reduziert. Unter dem Strich ein Gewinn von 645 €. Bei Umsätzen über 10.000 € fällt allerdings der in dem o.a. Beispiel noch berücksichtigte zusätzliche Steuerabzug wegen Minderumsätzen ganz oder zu einem Teil weg.