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Es kann also vorkommen, dass Sie zwar Anspruch auf staatliche Starthilfen haben, aber mangels Sicherheiten (Immobilien, Wertpapieren, Lebensversicherungen, Bürgschaft eines Verwandten) leer ausgehen.
Auch öffentliche Bürgschaften können nicht völlig als Ersatz für fehlende Sicherheiten, sondern nur zur Ergänzung vorhandener Sicherheiten eingesetzt werden. Notfalls muss eine Lebensversicherung extra abgeschlossen und eine selbst schuldnerische Bürgschaft des Ehegatten oder einer anderen Vertrauensperson gestellt werden. Einzig für die Eigenkapitalhilfe des Bundes genügt eine selbstschuldnerische Bürgschaft des Antragstellers und seines Ehepartners.
Vermeiden Sie kapitale Fehler: Unternehmen Sie keine konkreten Schritte zur Existenzgründung z.B. Gewerbeanmeldung oder Warenbestellungen vor Beantragung öffentlicher Finanzierungshilfen. Dieser Grundsatz gilt für alle Programme. Nachfinanzierungen und Umschuldungen werden nicht finanziert.
Gehen Sie vor der Sicherstellung Ihrer Gesamtfinanzierung keine finanziellen Verpflichtungen - auch keinen Vorvertrag - ein. Denn die Gewährung öffentlicher Finanzierungshilfen richtet sich nach Prozentsätzen am gesamten Investitionsvolumen. Diese Erläuterungen zu den Staatlichen Starthilfe-Krediten finden Sie in den Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft, sowie in dem nützlichen, kleinen Büchlein Starthilfe. Es wird von der folgenden Adresse kostenlos an Interessenten verschickt:
Bundesministerium für Wirtschaft (BMWI)
Referat Öffentlichkeitsarbeit
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Anhand der Ausführungen können Sie erkennen, das der Staat bzw. die Bundesländer Existenzgründern wohl unter die Arme greifen, man aber ersten seine Anträge rechtzeitig stellen muss und andererseits die Voraussetzungen für die Erlangung öffentlicher Gelder recht umfangreich sind. Man könnte sagen, das der Einmannbetrieb, der sich von der nebenberuflichen Tätigkeit langsam in eine hauptberufliche Existenz emporarbeiten möchte, kaum in den Genuss der vom Bund angebotenen Zuschüsse kommen dürfte.
Manchmal bleibt dem kleinen Einsteiger deshalb keine andere Möglichkeit, als - aus Mangel an entsprechenden Sicherheiten - eine Lebensversicherung abzuschließen und diese dann entweder selbst bis zur maximalen Höhe zu beleihen oder aber als Sicherheit an Kreditinstitute abzutreten. Das bedeutet dann, das im Falle eines unvorhergesehenen Todes die Versicherungssumme sofort fällig würde und das Darlehen in voller Höhe abdeckt.
Dennoch ist bei Abschluss einer Lebensversicherung Vorsicht geboten, sofern keine Untersuchung des Versicherungsnehmers erfolgte. Es ist in einigen Fällen vorgekommen, dass die Versicherungsgesellschaft die Auszahlung des Versicherungsbetrages mir der Begründung ablehnte, der Versicherungsnehmer sei zum Zeitpunkt des Abschlusses bereits schwer krank gewesen und hätte das mitteilen müssen. Die vorher als Kredit gewährte Summe wurde nach dem Tod des Versicherungsnehmers gekündigt und dann von der Witwe zurückgefordert. Auf solche Umstände müssen Sie achten, damit Sie im Ernstfall vor unliebsamen Überraschungen geschützt sind.